Die Schuldenkonsolidierung bezeichnet eine Konsolidierungsmethode im Rahmen der Vollkonsolidierung. Dabei werden bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen verschiedenen Konzernunternehmen verrechnet. Bei der Schuldenkonsolidierung werden innerkonzernliche Schuldverhältnisse eliminiert bzw. innerkonzernliche Verbindlichkeiten und Forderungen gegeneinandern aufgerechnet. Der Begriff Schulden kann dabei auch andere finanzielle Verpflichtungen beinhalten, wie Haftungsverhältnisse, Rechnungsabgrenzungsposten, Vermögensgegenstände oder Rückstellungen.
Forderungen und Verbindlichkeiten können dann einfach gegeneinander aufgerechnet werden, wenn sie den gleichen Wert haben. Bei einer Differenz zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten muss geklärt werden, ob es sich um eine unechte Aufrechnungsdifferenz (Fehler in den Abschlüssen der Tochterunternehmen) oder um eine echte Aufrechnungsdifferenz (Forderungen und Verbindlichkeiten in den Einzelabschlüssen der Konzernunternehmen sind unterschiedlich aufgrund von Bilanzierungsunterschieden).