Definition von Schuldenkonsolidierung
Die Schuldenkonsolidierung bezeichnet eine Konsolidierungsmethode im Rahmen der Vollkonsolidierung. Dabei werden bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen verschiedenen Konzernunternehmen verrechnet. Bei der Schuldenkonsolidierung werden innerkonzernliche Schuldverhältnisse eliminiert bzw. innerkonzernliche Verbindlichkeiten und Forderungen gegeneinandern aufgerechnet. Der Begriff Schulden kann dabei auch andere finanzielle Verpflichtungen beinhalten, wie Haftungsverhältnisse, Rechnungsabgrenzungsposten, Vermögensgegenstände oder RĂ¼ckstellungen.
Forderungen und Verbindlichkeiten können dann einfach gegeneinander aufgerechnet werden, wenn sie den gleichen Wert haben. Bei einer Differenz zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten muss geklärt werden, ob es sich um eine unechte Aufrechnungsdifferenz (Fehler in den AbschlĂ¼ssen der Tochterunternehmen) oder um eine echte Aufrechnungsdifferenz (Forderungen und Verbindlichkeiten in den EinzelabschlĂ¼ssen der Konzernunternehmen sind unterschiedlich aufgrund von Bilanzierungsunterschieden).
Die Notwendigkeit von Schuldenkonsolidierung
Konzerne werden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung als eine fiktive rechtliche Einheit abgebildet. Die Schuldenkonsolidierung ist ein wichtiger Bestandteil des Konzernabschlusses, die dafĂ¼r sorgt, dass alle wesentlichen internen Beziehungen eliminiert werden. HierfĂ¼r werden die korrespondierenden Verbindlichkeits- und Forderungspositionen gegeneinander aufgerechnet. Die Schuldenkonsolidierung ist einfach, wenn Forderungen und Verbindlichkeiten Ă¼bereinstimmen. Anderenfalls sind bei aufkommenden Aufrechnungsdifferenzen deren Ursachen zu ermitteln. Diese eliminierten Aufrechnungsdifferenzen mĂ¼ssen im darauffolgenden Jahr als Gewinn- oder Verlustvortrag erfasst werden. Eine Schuldenkonsolidierung ist auch dann notwendig, wenn eine Quotenkonsolidierung durchgefĂ¼hrt wird.
Glossar